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So wechselt man den Gasanbieter

Wer sich angesichts der gestiegenen Energiepreise um Alternativen zu seinen jetzigen Lieferanten umsieht, kann etliche Euro sparen.

Das gilt inbesonders für Nutzer von Gas, die allerdings nur bedingt wählen können, von wem sie die Energie beziehen. Zum einen sind sie Kunden jenes Unternehmens, welches das Gasnetz zur Verfügung stellt, also des Netzbetreibers, den man nicht wechseln kann.

Sehr wohl möglich ist aber ein Wechsel zu einem anderen Lieferanten, der spätestens innerhalb von drei Wochen erledigt sein muss und für die Konsumenten keine zusätzlichen Kosten bringen darf.

Online-Gasspreisrechner

Um zu wissen, ob sich überhaupt auszahlt, den Versorger auszutauschen, lohnt sich ein Blick auf den Online-Gaspreisrechner.

Unkompliziert und praxisnahe kann man dort abschätzen, ob man eine billigere Energiequelle anzapfen kann oder ob der bestehende Anbieter nicht ohnehin günstig ist. Überraschungen sind dabei nicht ausgeschlossen, denn die Preise der Gaslieferanten unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander.

Der Preis allein sagt übrigens nicht alles: Achten Sie darauf, ob Sie etwaige Mindestbindungsfristen der Gaslieferanten akzeptieren müssen bzw. ob Sie bei einer vorzeitigen Kündigung Rabatte zum Teil oder zur Gänze verlieren. Ihr bisheriger Vertrag kann grundsätzlich mit Einhaltung einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Wann Kündigungen möglich sind

Bei einer Bindungsfrist sind Sie zeitlich an Ihren Vertrag gebunden, dann kann zum Ende des ersten Vertragsjahres und danach immer zum Monatsletzten gekündigt werden.

Vorzeitig kündigen können Sie, wenn der Lieferant den Preis erhöht oder die Geschäftsbedingungen ändert und Sie widersprechen.

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, nutzen Sie die Gelegenheit, vergleichen Sie die Preise und wählen Sie sofort den günstigsten Lieferanten. So ersparen Sie sich später das Wechseln. Sie müssen auch mit dem Netzbetreiber einen Vertrag abschließen. Diesen können Sie sich jedoch nicht aussuchen.

Der Bezug der neuen Wohnung sollte selbstverständlich auch Anlass sein, die bestehenden Versicherungen zu überprüfen und insbesondere auf die Bedingungen für die Haushaltsversicherung zu achten, um Unterversicherungen zu vermeiden. Ihr Makler ist Ihnen dabei gerne behilflich.

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