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Der Schwindel mit dem Supererbe

Konsumentenschützer warnen: Seit einiger Zeit kursieren in Österreich Briefe von vorgeblichen internationalen Anwaltbüros, in denen den Adressaten Erbschaften in horrender Höhe in Aussicht gestellt werden.

Vor einigen Jahren stammten die dubiosen Schreiben vorwiegend aus Nigeria, mittlerweile kommen sie aber auch aus Italien und Portugal. Der Trick ist immer der gleiche: Der Absender informiert den Adressaten in Österreich über den angeblichen Tod eines Verwandten, der den gleichen Nachnamen trage wie der Österreicher und ein Dollarvermögen in Millionenhöhe hinterlassen habe. Zudem gäbe es keine anderen Verwandten.

Holpriger Text

Die Schreiben lesen sich außerordentlich holprig. So heißt es beispielsweise in einem Brief eines vorgeblichen Anwalts aus Portugal wörtlich: „Ich treten mit ihnen hinsichtlich wegen eines gestorbenen Klienten, der in einem Selbstunfall in Porto im März 2007 starb. Er war ein vorstehender Klient von mir in Verbindung und hat die gleichen Nachnamen wie Ihnen. Vor seinem Tod zeigte mein niedergelegter Klient (32million USD) an der Wölbung eines Finanzinstituts hier in Portugal.“

Weiter heißt  es in dem Brief, dass der vermeintlich Erbberechtigte rechzeitig seine Ansprüche anmelden müsse, um zu verhindern, dass der portugiesische Staat das Vermögen konfisziert.

Dass die offiziös scheinenden Briefe so seltsam klingen erklären die angeblichen Anwälte mit Übersetzungsproblemen. Die zukünftige Korrespondenz werde zwecks besserer Verständlichkeit in Englisch geführt werden.

Nach der Erfahrungen, die der Verein für Konsumenteninformation gesammelt hat, gibt es tatsächlich Gutgläubige, die sich von dem vermeintlichen Millionenerbe blenden lassen und auf die Briefe antworten antworten. In der Folge werden ihnen kleinere oder größere Geldsummen herausgelockt, die zum Beispiel für Steuern oder andere Gebühren fällig sind. In der Hoffnung auf das Supererbe überweisen die Geschädigten diese Beträge – das ihnen in Aussicht gestellten Vermögen sehen sie aber selbstverständlich nie.

Am besten ist es, die verdächtigen Schreiben ungelesen wegzuwerfen und keinesfalls mit den Absendern in Kontakt zu treten.

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